Informationen
Homepage des Oberprüfungsamtes
Stärken- und Schwächenanalyse für das technische Referendariat durch das Oberprüfungsamt beim BMVBS
Die Ergebnisse der Difu-Studie liegen seit Anfang 2011 vor
Informationen aus den Ländern
Niedersachsen: Flyer: Anwärterausbildung und Referendariat
NRW: Der Beitrag 25 Jahre Referendariat in Nordrhein-Westfalen stellt Entstehung, Entwicklung und aktuelle Herausforderungen der Referendarausbildung für die Landespflege in Nordrhein-Westfalen dar.
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Referendariat der Landespflege
Informationen über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Landespflege
Inhalte und Aufbau des Landespflege-Referendariats
Das Landespflege-Referendariat ist der Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege.
Herausfordernde Themenbereiche wie Artenschutz, Biodiversität oder Klimawandel in Verbindung mit komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene stellen hohe Anforderungen an das Berufsfeld der Landespflege. Hochschulabsolventinnen und -absolventen der Fachrichtung Landschaftsplanung / Landespflege / Landschaftsarchitektur erwerben im Referendariat zusätzliche Qualifikationen zur Bewältigung dieser vielfältigen Aufgaben. Sie lernen ihr Wissen in der Verwaltung einzusetzen und fachlich qualifiziert Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Nach zwei Jahren endet das Referendariat mit der Großen Staatsprüfung und dem Erwerb des Titels Assessorin oder Assessor der Landespflege.
Das Referendariat besteht aus Stationen in den verschiedenen Ebenen der Naturschutzverwaltung – von der Kommune bis zum Ministerium – sowie Ausbildungsabschnitten in angrenzenden Fachverwaltungen. Diese werden ergänzt durch Fachexkursionen, Lehrgänge, Seminare und Arbeitsgemeinschaften.
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Voraussetzung wird durch einen konsekutiven Masterabschluss an einer Technischen Hochschule / Universität oder einer Gesamthochschule mit einer Gesamtstudienzeit von zehn Fachsemestern (einschließlich Praxis-, Prüfungssemester und Abschlussarbeit) erfüllt. Entsprechendes gilt für einen akkreditierten Masterstudiengang an einer Fachhochschule.
Voraussetzung wird auch durch ein mit Diplom-(haupt-)prüfung abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Landschaftsplanung / Landespflege / Landschaftsarchitektur mit einer vorgeschriebenen Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern (ohne Zeiten für Praxis-, Prüfungssemester und Diplomarbeit) an einer Technischen Hochschule / Universität oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichen Studienangebot erfüllt.
Das Höchstalter für die Einstellung ist abhängig von den beamtenrechtlichen Regelungen der ausbildenden Länder (in der Regel Anfang/Mitte 30).
Aktuelle Informationen zu den Ausbildungsinhalten, Bewerbungsvoraussetzungen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den jeweiligen Ausbildungsbehörden sind auf der Homepage der Landespflegereferendare und auf ihrem Info-Flyer nachzulesen.