Naturschutzverwaltung in Deutschland
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Naturschutzbehörden
Staatliches Handeln im Naturschutz wird durch Behörden und öffentlichen Stellen wahrgenommen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden und das Bundesamt für Naturschutz die Aufgaben wahrnehmen. Diese Stellen sollen die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes und der auf Grund des Gesetzes erlassenen Vorschriften überwachen und nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, um deren Einhaltung sicherzustellen, treffen. Das Gesetz weist dem für den Naturschutz zuständigen Bundesministerium neben wenigen eigenen Aufgaben insbesondere das Recht zu, für bestimmte Aufgaben Verordnungen zur Umsetzung zu erlassen.
Für die konkrete Aufgabenwahrnehmung verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz alle Behörden des Bundes und der Länder, also auch die nicht unmittelbar für Naturschutz zuständigen Behörden, bereits bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berühren können, die Naturschutzbehörden zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies gilt auch umgekehrt für die Naturschutzbehörden.
Naturschutzbehörden der Länder sind vielfältig organisiert. Neben Verwaltungsbehörden sind Fachbehörden des Naturschutzes für die Aufgabenwahrnehmung nach den jeweiligen Landesgesetzen zuständig. Den kommunalen Stellen werden staatliche Naturschutzaufgaben übertragen. Besonderes Merkmal aller Aufgaben ist die Tatsache, dass hinter den Aufgaben keine Eigentümerinteressen oder Lobbyinteressen stehen. Die Aufgaben des Naturschutzes konkretisieren das Wohl der Allgemeinheit.
Für Aufgaben der Bildung über Naturschutz sind in verschiedenen Ländern Akademien eingerichtet. In Jahresprogrammen werden eine Vielzahl von Veranstaltungen angeboten, die auch vom BBN vorgeschlagen und teilweise in Kooperation mit dem BBN durchgeführt werden.
Auf Bundesebene ist ein Zusammenschluss aller obersten Naturschutzbehörden der Länder in der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz organisiert. Diese Arbeitsgemeinschaft ist von der Umweltministerkonferenz aller für den Naturschutz zuständigen Minister eingesetzt worden. Zu bestimmten Fachthemen sind Ausschüsse eingesetzt. Die Arbeitsergebnisse fließen auch in die politische Diskussion auf Bundes- und Landesebene ein.
Die Naturschutzaufgaben der kommunalen Ebene (siehe dort) werden auch in den Verbänden der Verwaltungsbehörden wie z.B. dem Landkreistag behandelt.