Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V.
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Naturschutzrecht

Das Naturschutzrecht ist für alle im direkten Berufsfeld des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätigen Menschen sowie für alle mittelbar davon betroffenen Institutionen von ausschlaggebender Bedeutung. Das Bundesnaturschutzgesetz und die dazu ergangenen Ausführungsgesetze der Länder normieren die wesentlichen Maßgaben über die Naturschutzrechtlich relevanten Instrumentarien und über die zentralen Ge- und Verbote bei Handlungen und Nutzungen in Natur und Landschaft. Zum Bundesnaturschutzgesetz und den Ausführungsgesetzen der Länder liegen außerdem diverse untergesetzliche Verordnungen und Regelwerke vor, die zu beachten sind.

Der BBN setzt sich mit einem bedeutenden Schwerpunkt seiner Arbeit für diesen Rechtsbereich zur Wahrung der Interessen des Berufsfeldes und der Belange von Natur und Landschaft ein. Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang folgende Bestimmungen, die gesetzlich geregelt sind und zu denen der BBN regelmäßig Initiativen ergreift und tätig ist: 

  • Grundlagen zur Umweltbeobachtung, zum Monitoring und zur Biotopkartierung
  • Gute fachliche Praxis in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei
  • Landschaftsplanung
  • Erholungsvorsorge
  • Eingriffsregelung und Kompensationsplanung, Ökokonten und Flächenpools
  • Biotopschutz und Biotopverbund,
  • Schutzgegenstände, Gebietsschutz und Managementplanung
  • NATURA 2000
  • Artenschutzbestimmungen und Artenschutzmaßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt
  • Handel und Haltung mit geschützten Arten
  • Aufgaben in der Beteiligung und Partizipation

In allen diesen Handlungsfeldern des Berufsfeldes Naturschutz und Landschaftspflege bemüht sich der BBN, gute und qualitätsvolle Standards für den Vollzug der Aufgaben durchzusetzen und sicherzustellen.

Eine zunehmend große Rolle für die deutsche Gesetzgebung, Rechtsprechung und den Verwaltungsvollzug spielen die Maßgaben aus der europäischen Gesetzgebung durch diverse EG-Richtlinien und Verordnungen. Das europäische Recht durchdringt sehr viele Aufgabenbereiche und bedingt dabei europäische, sicher zustellende Standards. Hervorzuheben sind hierbei die EU-Richtlinien 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie), denen in der beruflichen Praxis eine sehr große Bedeutung zukommt. Gleich bedeutsam sind die Regelungen nach der Wasserrahmenrichtlinie, die gleichfalls erhebliche Folgen nach sich zieht. Es kommen die vielfachen Regelungen nach der Aarhuskonvention und dem deutschen Umweltverfahrensrecht hinzu. Umfassende Bestimmungen ergeben sich neben dem europäischen Recht aus den vielen internationalen Konventionen und Verträgen zum Arten- und Biotopschutz, z.B. die Konvention zur Erhaltung der Biodiversität.

Im Rechtsbereich des Naturschutzes arbeitet der BBN mit thematisch einschlägigen Instituten an Hochschulen wie z.B. dem Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht in Tübingen zusammen. Die aktuellen Rechtsgrundlagen und Dokumente werden im Online-Informationssystem Naturschutzrecht vorgehalten.

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