Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V.
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Anerkannte Vereinigungen

Für eine Vereinigung mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, wird die Anerkennung durch das Umweltbundesamt ausgesprochen.
Bei der Anerkennung einer Vereinigung, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert, ergeht diese Anerkennung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz (§ 3 Abs. 2 UmwRG).

Bundesliste der anerkannten Umwelt- bzw. Naturschutzvereinigungen  (Stand 16.01.2023) .