Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V.
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Ehrenamtsstudie Sachsen

Am 04.05.2012 wurden Ergebnisse der „Analyse des ehrenamtlichen und privaten Naturschutzes in Sachsen“ vorgestellt. 

Die Dokumente finden Sie auch auf der Seite des Sächsischen Umweltministeriums

BBN: Ehrenamt im Naturschutz

Am 13.01.2012 hat der BBN eine Tagung zum berufenen Ehrenamt im staatlichen Naturschutz durchgeführt. Die Tagungsunterlagen zu den Vorträgen finden Sie auf unserer Tagungseite.

Ehrenamtlicher u. amtlicher Naturschutz

Ehrenamt im Staatsauftrag

Bezeichnungen von Ehrenämtern im staatlichen Naturschutz

  • Naturschutzbeiräte
    Sie haben eine beratende Funktion für die Naturschutzbehörden.
    In Abhängigkeit vom Bundesland findet man Beiräte auf Landes-, Bezirks- und/oder Kreisebene.
    Ihre Einrichtung ist teilweise fest vorgesehen, teilweise fakultativ.
     
  • Naturschutzdienst oder Natur(schutz)wacht
    Die Bezeichnungen fassen unterschiedlichste ehrenamtliche Aufgaben von
    • sachkundigen (Naturschutz)Helfern,
    • Helfern für den Landschafts-überwachungsdienst,
    • Naturwarten,
    • Vogelschutzbeauftragte und
    • Naturschutzbeauftragten zusammen.
       
  • Naturschutzbeauftragte
    Die ehrenamtlichen Naturschutz-beauftragten in Baden-Württemberg haben die Funktion einer Naturschutzfachbehörde
    (§ 62 NatSchG).
    Sie beraten die unteren Naturschutzbehörden.

Augenzwinkernd bei der Arbeit

Baden-württembergische Ranger (Naturwarte) mit Humor bei der Arbeit: Das zerstreute Gabelzahnmoos

Ehrenamt bei der Arbeit

MDR-Mediathek: Naturschutz im Ehrenamt

Ehrenamtlicher Naturschutz

Naturschutz in Deutschland hat eine mehr als 100jährige Geschichte.

Begonnen hatte der Naturschutz als ehrenamtliche Bewegung Ende des 19. Jahrhunderts. Vor ca. 100 Jahren wurde dann auch der staatliche Naturschutz begründet. Hugo Conwentz leitete 1906 die erste Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Danzig als Kommissar für Naturdenkmalpflege.

Staatliches Handeln allein kann die Ziele des Naturschutzes nicht erfüllen. Nach dem Naturschutzrecht wird insbesondere den Verbänden des Naturschutzes eine besondere Rolle im Sinne eines partizipativen Handelns zugewiesen.

Das Bundesnaturschutzgesetz garantiert den anerkannten Naturschutzvereinen als Träger öffentlicher Belange ein weitreichendes Mitwirkungsrecht in allen für Naturschutz und Landschaftspflege relevanten Fragen (§§ 58 – 61 BNatSchG  - Mitwirkung von Vereinen. Dies reicht von der Beteiligung bei konkreten Genehmigungsverfahren bis hin zur Mitwirkung bei Rechtsvorschriften.

Ehrenamtlich im staatlichen Naturschutz Tätige wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzwacht stellen eine wichtige Unterstützung der Naturschutzbehörden dar. Sie übernehmen viele Aufgaben, die im staatlichen Naturschutz eigentlich „Dienstaufgaben“ sind, und ohne die die Naturschutzbehörden ihre Aufgaben oft nicht vollziehen könnten, z.B. 

  •  Lieferung von Daten für Kartierungen und Projekte (z.B. Vogel-Monitoring, Mitarbeit bei Atlaswerken (Moosatlas, Liebellenatlas, Brutvogelatlas usw.)
  • Erarbeitung von Schutzgebietsvorschlägen
  • Ankauf, Pflege und Betreuung schutzwürdiger Flächen
  • Mitarbeit bei Artenhilfsprogrammen (z.B. Fledermausschutz, Fischotterschutz, Biberberatung, Hornissenberatung)
  • Mitarbeit bei der außerschulischen Umwelterziehung
  • Durchführung von Vorträgen und Führungen

Ehrenamtlicher Naturschutz ist oft bundesweit organisiert, in vielen Fällen gibt es auch Landesverbände mit Kreis- und Ortsgruppen, die sich auf regionaler und lokaler Ebene engagieren. Der BBN nimmt sich besonders dem im staatlichen Auftrag tätigen Ehrenamt an. Neben der Naturschutzwacht, dem Naturschutzdienst und anderen Naturschutzhelfern sind das die Beiräte und Beauftragten für Naturschutz in den Bundesländern. Hier stehen viele neue Aufgaben an und das Ehrenamt steht vor vielen Herausforderungen und Wandlungen im Zusammenhang mit der behördlichen Zuarbeit und Beratung. Der BBN möchte hier unterstützen und entwickelt dazu verschiedene Aktivitäten.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) ist der Dachverband der im Natur- und Umweltschutz tätigen Verbände in Deutschland. Im Jahre 1950 mit 15 Mitgliedsverbänden gegründet, gehören ihm heute fast 100 Mitgliedsverbände mit über 5 Millionen Einzelmitgliedern an.

Der Bund eine Reihe dieser Naturschutzverbände als Vereinigungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen gem. § 3 UmwRG anerkannt (ListeAnerkannte Naturschutzverbände).

In den einzelnen Bundesländern gibt es weitere, nach der Landesgesetzgebung anerkannte Naturschutzverbände. Teilweise gibt es auch eigene Listen für Landkreise, die über die Landeslisten hinausgehend regionale Vereinigungen zusätzlich anerkennen.