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Fachbehörden für Naturschutz

Die Fachbehörden für Naturschutz haben eine überwiegend beratende Funktion. Zwischenzeitlich übernehmen Sie aber zunehmend auch Vollzugsaufgaben.

Das Bundesamt für Naturschutz ist die Naturschutzfachbehörde des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die Bezeichnungen dieser Fachbehörden in den Ländern variieren und sind in der Regel in einer Abteilung eines Landesamtes oder einer Landesanstalt mit weiteren Umweltabteilungen organisiert.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über die Naturschutzfachbehörden der Länder:

 

Bundesland

Bezeichnung

Baden-Württemberg

Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz LUBW

Bayern

Bayerisches Landesamt für Umwelt LfU

Berlin

Brandenburg

Landesumweltamt Brandenburg LUA

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommer

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie LUNG

Niedersachsen

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN

Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV

Rheinland-Pfalz

Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht LUWG

Saarland

Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz LUA 

Sachsen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie LfULG

Sachsen-Anhalt

Landesamt für Umweltschutz LAU

Schleswig-Holstein

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LLUR

Thüringen

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie TLUG