BBN und Honorarfragen
Da in der neuen HOAI 2009 keine verbindlichen Stundensätze mehr gelten, kommt es häufig zu nicht auskömmlichen Honoraren für freiberuflich im Naturschutz Tätige. Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz hat deshalb verschiedene Richtlinien geprüft und gibt eine BBN-Stundensatz-Empfehlung an die Hand.
BBN-Stundensatz-Empfehlungen - Eckpunkte Honorare - 2010
Das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA- F- St B) ist aufgrund gesetzlicher Änderungen (HOAI und VOF) fortgeschrieben worden. Es stellt wichtige Informationen so z. B. zur Kalkulation des Zeitaufwandes für faunistische Erfassungen und zur Leistungsbeschreibungen von landschaftsplanerischen Aufgaben in Form von Mustertexten bereit.
- Informationen zur Kalkulation des Zeitbedarfes für den Feldaufwand unter Teil 5 Vertragsbedingungen TVB Landschaft 2009 im Handbuch
- Mustertexte von Leistungsbeschreibungen (UVS, LBP, LAP, FFH-Vorprüfungen usw. und faunistischen Untersuchungen im Teil 6. Von Bedeutung ist auch der Anhang 3 Orientierungswerte zur Kalkulation der Zeitansätze Feldaufwand und Dokumentation.
- Als wichtiges Nachschlagewerk ist im Anhang des Handbuches die HOAI 2009 und die im Juni 2010 in Kraft getretene novellierte VOF 2009 enthalten.
HVA –F-StB in aktueller Fassung vom Mai 2010
Auf Widersprüche der HVA - F -StB mit der HOAI 2009 wird im AK Freie Berufe hingewiesen. Eine Position dazu wird seitens des AK Freie Berufe erarbeitet.
Seitens der Berufsverbände des AK Freie Berufe ist geplant die Methodenhandbücher zur Ermittlung des Honorares für Leistungen, die nicht durch die HOAI abgedeckt sind (siehe AK Freie Berufe).
Weitere Hinweise des BBN:
BBN Position zur 6. HOAI Novelle - Stand April 2008

