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Prof. Klaus Werk

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Überlegungen zur Funktion einer Clearingstelle zur Standardisierung im Naturschutzbereich, Vortrag, Klaus Werk, 2009Vortrag_Werk_17.02.09.pdf

1. Ausgangsfragen

Standardisierungen und Normen sind aus unserem Alltagsleben nicht wegzudenken. Wir verlassen uns beständig auf passgenaue Formen und Prozesse. Wir können dadurch diverse Handlungen so vollziehen, daß sie zu technischen oder verfahrensgebundenen Bestandteilen unserer Vorhaben kompatibel sind und wir deshalb effizient und sicher arbeiten. Unser ganzes Berufsleben ist darauf ausgerichtet. Die Regeln der Technik sind dazu eine immens wichtige und nicht wegzudenkende Grundlage, auf die wir unsere Entscheidungen stützen und ausrichten können. Die anerkannten Regeln der Technik garantieren, daß wir in dem jeweiligen Bereich das Rad nicht immer wieder neu erfinden müssen, sondern an Bewährtem und Praxistauglichem ansetzen und anknüpfen können. Fachlich gute Qualität wird hierdurch gesichert. Verantwortliche handeln auf einer verlässlichen Grundlage.

Der Aufgabenbereich Naturschutz ist eine Disziplin, die sich bisher oft nur schwer in seinen Zielsetzungen standardisieren ließ. Viele Fragestellungen sind im Naturschutzbereich hoch komplex, vielschichtig und bezogen auf die natürlichen Kompartimente und die Standortbedingungen der Vorhaben einmalig oder spezifisch. Dadurch ist es ein Bereich, der bisher nur wenig von Normungen und Standardisierungen durchdrungen ist.

Die Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege haben nun in den letzten Jahren eine deutliche Akzentuierung erfahren. Sehr viele Methoden und Verfahren sind in den Aufgabenkanon etabliert worden und traten in der praktischen Anwendung hinzu. Zielbestimmungen, Methodenanwendungen und Verfahrensbestimmungen bekamen allgemein gültige Grundlagen und Qualitätsanforderungen. So ist es selbstverständlich geworden bei anstehenden Vorhaben und Entscheidungen des Naturschutzes Sorge zu tragen, dass eine Qualitätssicherung auf diese Ziele und Grundsätze hin erfolgt und sachgerechte und rechtssichere Entscheidungen zweckmäßig erfolgen.

Der Aufgabenbereich Naturschutz ist heute stark instrumentell geprägt und nicht allein mehr projektbezogen angelegt. Die Anwendung dieser rechtlich stark normierten Instrumente verlangt nach Standards und Normen, um eine effiziente und sichere Ausführung zu garantieren und einzelne Verfahren zu stützen. Diese Instrumente haben sich in den vergangenen Jahren vervollkommnet und sind in ihrer Qualität und Zielbildung etabliert. Dabei geht es im Naturschutzbereich sowohl um eigene Projekte und Vorhaben im engeren Sinne, wie 

  • zum Arten- und Biotopschutz und zum Biotopverbund
  • zu Schutzgebieten und Gebietsmanagement
  • zum Artenschutz im engeren Sinne
  • zur Erholungsvorsorge
  • zur Entwicklung der Kulturlandschaften
  • zum Ressourcenschutz (Boden, Wasser, Klima)
  • beim Meeresschutz.

Im Naturschutzbereich geht es aber regelmäßig auch um eine Mitwirkung und eine Abprüfung auf die wahrzunehmenden Belange im Zuge von Entscheidungen Dritter bei Vorhabenplanungen und Projekten, wie zum Beispiel

  • im Städtebau und der Bauleitplanung
  • bei der Landes- und Regionalplanung
  • bei Bauvorhaben
  • der kommunalen Grünplanung und Freiraumsicherung
  • bei der Verkehrsplanung im Straßenbau, Eisenbahnbau,
    Schifffahrtsstraßen, Flughäfen, …
  • bei Infrastrukturplanungen der Ver- und Entsorgung
    (Energie, Abfall, Wasser, Bergbau, Abbau,…)
  • der wasserwirtschaftlichen Planung
  • bei immissionsschutzrechtlichen Vorhaben
  • Flächenplanungen und Investitionsvorhaben.

Besondere Bedeutung bekommt der Naturschutz in der Beachtung der Landnutzung und hier insbesondere der landwirtschaftliche und forstlichen Bodennutzung. Hierbei geht es vor allem um eine integrierte Beachtung und Abstimmung der Belange in der betrieblichen Disposition und Praxis, - insbesondere im Zusammenhang

  • der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion
  • landwirtschaftlicher Sonderkulturen im Obstbau und Weinbau
  • der Nutztierhaltung und der Grünlandbewirtschaftung
  • der waldbaulichen Zielsetzungen und des forstlichen Betriebes
  • der Binnenfischerei und ihrer Anlagen
  • der Meeresfischerei und der Aquakultur
  • der Produktion nachwachsender Rohstoffe
    und erneuerbarer Energien.

Der Naturschutz unterliegt wachsenden Anforderungen und Herausforderungen. Er ist sehr stark von den neuen international bedeutsamen Themen im Umweltbereich durchdrungen, die zu neuen Handlungsansätzen führen und allgemeine Beachtenspflichten erfordern: 

  • Sicherung Entwicklung der biologischen Vielfalt
  • Ziele im Klimaschutz und im Klimawandel

Maßgaben zum Schutz des Wasserhaushalts und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer Reduktion der Flächeninanspruchnahme und Bodenschutz sowie der Entwicklung der Kulturlandschaften für die Erholungsvorsorge.

Naturschutz und Landschaftspflege haben sich als wissenschaftliche Disziplinen in den letzten Jahren stark weiter entwickelt. Neue Methoden und neue Grundlagen für Planverfahren haben sich dabei herausgebildet. Naturschutz und Landschaftspflege sind wissenschaftlich stark anwendungsorientiert ausgelegt und plan- und projektbezogen orientiert. Von zentraler Bedeutung sind hier bei die Methoden u.a. in den folgenden Bereichen:

  • Erfassung und Erhebung sowie Bewertung der natürlichen
  • Ressourcen (Böden, Gewässer, Klima und Luft)
  • Erfassung und Erhebung sowie Bewertung von
  • Lebensstätten und Lebensräumen
  • Erfassung und Erhebung sowie Bewertung von Arten und Populationen
  • Erfassung und Erhebung sowie Bewertung der landschaftlichen und städtebaulichen Situation und Potentiale
  • Erfassung und Erhebung sowie Bewertung der Kulturlandschaften
  • Erfassung und Erhebung sowie Bewertung der Potentiale für die Erholungsvorsorge.
  • Aufgaben in der Verfahrenssteuerung und der fachlichen und methodischen Anwendung und
  • Unterfütterung ergeben sich insbesondere bei folgenden Instrumenten:
  • Landschaftsplanung ( 3 Ebenen)
  • Bauleitplanung und Regionalplanung (Integration)
  • Eingriffsregelung und landschaftspflegerische Begleitplanung
  • Umweltprüfungen (UVP, SUP)
  • Schutzgebietsausweisung und Biotopverbund
  • Schutzgebietsmanagement
  • Artenschutzrechtlichen Verfahrensvorschriften.

Neben diesen fachgebundenen Fragestellungen tritt eine weitere Komponente hinzu. Es gibt deutliche Einbußen in den gesetzlich normierten Bestimmungen und ihrem Regulierungsgehalt. Gesetzliche Bestimmungen unterliegen einer zunehmenden Deregulierung. Einzelne Bestimmungen nehmen dort stärker einen Grundsatzcharakter an und verzichten auf detailliertere Vorschriften. Damit verweisen sie auf die Einstellung der entsprechenden Qualitätsstandards für Methoden und Bewertungen auf die einzelnen Verfahren und Entscheidungsträger. Rechtssicherer und klarer werden die zu treffenden Entscheidungen so nicht.

Entscheidungsträger benötigen daher zunehmend untergesetzliche Regelwerke, auf die sie sich stützen können und die den allgemeinen Stand der Regeln der Technik spiegeln. Ähnliches gilt im Verzicht auf entsprechende präzise Vorschriften bei allgemeinen Verordnungen auf Basis der Naturschutzgesetze.

Standardisierungen und Normen sollen als Regeln der Technik auch der Wirtschaftlichkeit von Vorhaben, Techniken und Verfahren dienen. Sie können sich daher zweckmäßig nur auf eine Vielzahl von Fallkonstellationen beziehen. Sie sind zumeist nicht für Spezifikationen und Spezialitäten gedacht. Maßgeblich ist daher eine hinreichende Bandbreite und Allgemeingültigkeit. In Deutschland scheiden daher rein länderspezifische Regelwerke zumeist aus. Maßgeblich ist die Bedeutung als bundesweiter Standard. Zunehmend relevant wird dazu die Beachtung und auch Weiterführung auf die europäische Dimension. Durch die neue Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Rahmen der Entwicklung eines Vollgesetzes für das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz sind neue Grundlagen geschaffen, um auch im Naturschutzbereich zweckmäßige Standards und Normen ableiten zu können. Die notwendige Bandbreite wäre dafür nunmehr geschaffen.

Dies ist eine große Chance zur Standardisierung, die neu aufgegriffen werden sollte. Nimmt man alle diese Gesichtspunkte zusammen, dann steht der Naturschutz an einer neue Schnittstelle und Wegemarke, wo es vielleicht erstmalig im umfassenderen Sinne zweckmäßig wird, Standardisierungsprozesse zu etablieren. Dabei wird zu prüfen sein, welche Verfahren und Organisationsansätze dazu geeignet sind.

Dennoch gibt es bereits eine Vielzahl von Normen und Standards, die den Naturschutzbereich durchdringen. Diese sind allesamt fallweise aus konkreten Problemstellungen heraus entstanden. Die Regeln umfassen nur in geringerem Maße den engeren Naturschutzaufgabenbereich. Sie sind überwiegend im Querschnittsbereich im Zusammenhang mit Anforderungen Dritter angesiedelt. Eine Kohärenz besteht hier nicht. Eine Zusammenschau dieser vorliegenden Standards und Normen hat der Bundesverband Beruflicher Naturschutz begonnen, zusammenzutragen. Man kann vielleicht danach erstaunt feststellen, daß man nicht am Beginn einer Arbeit, sondern einer Akzentuierung, Effektivierung und Systematisierung dieser Aufgaben steht. Das ist wichtig zu erkennen.

Denn so kann auf gute Erfahrung aufgebaut und Etabliertes fortgeschrieben werden. Man fängt nicht bei 0 an, sondern bei 1000 plus.

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2. Allgemeine Zielsetzungen

Aus dem oben dargelegten Ausgangsbedingungen wird deutlich, daß die Etablierung von Regeln der Technik im Aufgabenbereich von Naturschutz und Landschaftspflege gewinnbringend ist. Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und seiner Vollregelungen besteht die erstmalige Chance und Aufgabe, hier anzusetzen. Dies sollte auch rasch und zeitnah geschehen, um die bisherigen Defizite zu füllen und eine mögliche weitere Heterogenität und weitere dispare Entwicklung aufzufangen. Der Bund kann hier nicht alles regulieren wollen ohne sich insofern heftigen Vorwürfen der Länder auszusetzen.

Standardisierungsprozesse bieten hier die Chance durch Freiwilligkeit der Beteiligten und in Wahrung des Interessenausgleichs im Verfahren eine hohe Akzeptanz zu den Regelvorschlägen zu erreichen. Dies würde in einem Gesetzgebungsverfahren nicht gelingen können.

Die Regelwerke befassen sich immer mit einem angeschlossenen und spezifischen Aufgabenbereich. Sie greifen nicht alle Aspekte der wahrzunehmenden Aufgaben und Belange auf. Sie kaprizieren sich auf die Aspekte, die überhaupt einer allgemeingültigen Regelung zugänglich sind und operationalisiert werden können.

Dabei geht es u.a. um

  • Fachlich materielle Standards
  • Technische Standards
  • Methodische Standards
  • Verfahrensbezogene Standards
  • Zertifizierungen

Ein Regelwerk wird nur dann erarbeitet, wenn es hierzu ein artikuliertes Interesse gibt und wenn es einen Bedarf und eine wirtschaftliche oder öffentliche/gemeinwohlbezogene Tragfähigkeit gibt. Dementsprechend bedarf es einer Bekundung interessierter Kreise und einer Abstimmung für die Etablierung eines solchen Standards unter diesen interessierten Kreisen.

Ein Standardisierungsprozess ist an klare qualitative Maßstäbe gebunden. Dazu ist es notwendig, die Anforderungen an den Prozess dauerhaft zu garantieren. Wichtige Kriterien hierzu sind:

  • Gewährleistung der Unabhängigkeit des Prozesses
  • Unabhängigkeit und Neutralität der Mitwirkenden
  • Diskursfähigkeit
  • Professionalität
  • Interessenberücksichtigung, Interessenausgleich
  • Fachliche Kompetenz, Wissenschaftlichkeit
  • Praxistauglichkeit und Operationalität
  • Klarheit und Exaktheit der Aussagen
  • Aktualität und Fortschrittsanpassung
  • Akzeptanz der Adressatenkreise
  • Partizipation interessierter Kreise und Personen im Verfahren

Dies zu gewährleisten bedeutet die Sicherung einer hohen Professionalität des Standardisierungsprozesses selbst. Dies kann nur jemand übernehmen, der in diesem Gebiet erfahren ist und eine entsprechende Bandbreite gewährleistet, um die Prozesse wirtschaftlich darstellen zu können. In Frage kommen hier also nur Agenturen, die in diesem Bereich erfahren sind und auf eine hohe Anerkennung bauen können.

Aus den oben dargelegten Merkmalen naturschutzbezogener Standardisierungen wird deutlich, daß es einmal um Standards im engeren Naturschutzbereich geht, andererseits aber überwiegend auch um Querschnittsorientierte Standards mit Dritten. Der Aufgabenbereich im Engeren lässt den Aufbau einer spezifischen Naturschutzlösung wirtschaftlich nicht zu. Allein hieraus scheidet eine spezifische Naturschutzagentur für die Etablierung dieser Standardisierungen aus. Hinzukommt, daß es bereits eine Fülle von Standards und Normen in Deutschland gibt, die den Aufgabenbereich Naturschutz tangieren und für die die entsprechenden Agenturen verantwortlich zeichnen. Eine Sonderlösung erscheint also nicht sachgerecht.

Folgende Agenturen sind mit Standardisierungsprozessen befasst, die den Aufgabenbereich Naturschutz mehr oder weniger stark berühren:

  • DIN
  • FLL
  • DWA
  • VDI

Nur diese Agenturen gewährleisten bisher die notwendige Unabhängigkeit und Professionalität. Nur durch ein hohes Niveau lässt sich gewährleisten, daß ein Standard Akzeptanz entfaltet und insofern wirksam wird und angewendet wird. Nur durch die Anwendung und Bewährung in der Praxis wird ein Standard allgemeingültig und damit faktisch zur Regel der Technik. Zur Akzeptanzentfaltung gehört auch, daß es zu einem Interessenausgleich im Prozess gekommen ist.

Freiwilligkeit, Unabhängigkeit, Validität und Praxistauglichkeit der konkreten Standardisierungsprozesse ist immer sicher zustellen. Notwendig wird also ein Aufgreifen der rasch und immens wachsenden Vorschriften und Aufgaben im Naturschutzbereich. Dabei kann durch Vereinbarungen über Regelwerke für die Anwendungspraxis insbesondere Folgendes erreicht werden:

  • Akzeptanzbildung naturschutzbezogener Instrumentarien und Aufgaben
  • Systematisierung und Harmonisierung von Anwendungen in der Berufspraxis
  • Kostenersparnis für Anwender
  • Verbesserte Basis für die Vergabe von Leistungen
  • Rechtssicherheit
  • Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung
  • Sicherung der Qualität naturschutzfachlicher Leistungen und Produkte

Die folgenden allgemeinen Zielsetzungen können so erreicht werden. Durch Standardisierungen werden die Vorhaben sukzessive und nach konkretem Bedarf erarbeitet und fortgeschrieben. Es gehr also nicht um ein umfassendes Handbuch oder Lehrbuch, sondern ein kohärentes flexibles System.

Maßgeblich wären vor allem folgende Zielsetzungen:

  • Systematische Etablierung von Regeln der Technik im Aufgabenbereich
  • Naturschutz
  • Fortschreibung und bessere Verbreitung bereits etablierter Standards und Normen
  • Fachliche Unterfütterung der neuen gesetzlichen Bestimmungen durch das neue
  • Bundesrecht ab 2010 für Standards bundesweiter Relevanz im Aufgabenfeld
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Untermauerung und Ausfüllung allgemein gehaltener gesetzlicher Bestimmungen und unbestimmter Rechtsbegriffe, sowie Begriffsklärungen
  • Erreichen einer breiten Kooperation der interessierten und betroffenen Fachkreise
  • Schaffung einer Abstimmungsbasis für Standardisierungsprozesse (Clearingstelle für die Regeln der Technik im Aufgabenfeld NuL)

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3. Zielsetzungen für eine Clearingstelle

Das Berufsfeld Naturschutz ist heute sehr stark auf Regelwerke angewiesen, die den Stand der Technik ausweisen. Dadurch werden Entscheidungsprozesse vereinfacht und fachlich und methodisch basiert. Dadurch werden Untersuchungsmethoden valide bestimmt.

Nachweise und Begründungen werden nachvollziehbar und auslegbar. Kalkulationen werden ermöglicht und die Wirtschaftlichkeit von Planungen wird verbessert. Im Berufsfeld sind vor allem folgende Aufgabenbereiche hiervon erfasst und bevorteilt werden:

  • Ingenieur- und Planungsbüros im Aufgabenbereich Naturschutz
  • Ingenieur- und Planungsbüros im erweiterten
  • Umwelt- und Planungsbereich
  • Ingenieur- und Planungsbüros im Bereich
  • Stadtplanung und Bauwesen
  • Naturschutzbehörden
  • Umweltbehörden, Fachbehörden
  • Kommunen
  • Vorhabensträger, Projektmanagement
  • Betriebe der Ausführung und im Garten- und Landschaftsbau
  • Betriebe der Landwirtschaft und Fischerei
  • Forstbehörden und Forstbetriebe
  • Interessenverbände

Bei einem gut begründbaren Verzicht auf eine eigene Standardisierungsagentur für den Aufgabenbereich Naturschutz kommt es dennoch darauf an, die notwendigen Prozesse kohärent abzustimmen und zu systematisieren. Aktuelle Bedeutung erlangt diese Aufgabe nun durch den gewachsenen Bedarf, die Chance bundesweiter Regelung und die aktuellen Problemstellungen im Berufsfeld und der praktischen Anwendungen und Verfahren.

Wie dargelegt bestehen dato große Defizite und vor allem eine große Heterogenität und Disparität. Viele bereits etablierte Standards sind aufgrund dieser Entwicklungen nicht bekannt. Viele Regelwerke behandeln Teilaspekte, regeln Bereiche auch doppelt oder nicht kohärent. Überwiegende und wichtige Aufgabenbereiche sind aktuell nicht erfasst.

Neue Aufgabenfelder durchdringen sich vielfach mit anderen Fachdisziplinen. Zu erwähnen sind hier beispielhaft die folgenden Aspekte:

  • Wasserwirtschaftliche Vorhaben an Gewässern im Rahmen der WRRL und N 2000
  • Städtebauliche Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung mit SUP und Landschaftsplanung
  • Verkehrsplanungen in Bezug auf UVP und
  • das besondere Artenschutzrecht
  • Umweltschadensrecht und Umweltbaubegleitungen
  • Forstwirtschaftliche Regelwerke

Gemeinsame getragene Kooperationsansätze und Kooperationsmodelle sind daher unbedingt zu verfolgen. Um eine Systematisierung der Abstimmungsprozesse und ein insgesamt kohärentes Modell zu verfolgen, bedarf es also einer Abstimmungsplattform. Standardisierungsprozesse selbst bedürfen den oben geschilderten Anforderungen und der Sicherung der Professionalität und Unabhängigkeit im Prozess. Daher ist es folgerichtig, die Prozesse selbst den etablierten und bewährten Agenturen zu überlassen oder zuzuführen, die dazu über das notwendige Know how und die entsprechende Erfahrung verfügen.

Dies sind insbesondere: DIN, FLL, DWA und VDI. Behörden scheiden als Träger eines Standardisierungsprozesses zwingend aus, weil sie die notwendige Unabhängigkeit nicht gewährleisten können und als Anwender selbst Interessengeleitet fungieren. Dies gilt auch für das Bundesamt für Naturschutz und die Landesfachbehörden. Dennoch sind die Behörden von Bund und Ländern ein sehr bedeutender Partner der interessierten Kreise und insofern stark und exponiert einzubinden.

Eine geeignete Stelle der Abstimmungsprozesse (s.u.) wäre daher ein Mittler zwischen den interessierten Kreisen und der UÅNberführung an die jeweilige Agentur. Sie wäre in der Lage die Bedarfe zu ermitteln und die Schwerpunkte zu bestimmen, die für Standards geeignet und adäquat sind.

Sie hätte die Aufgabe der Eruierung und der Abklärung und Vereinbarung zwischen den interessierten Kreisen. Insofern kann man sie als Clearingstelle bezeichnen. Ihre Arbeitsweise müsste gleichfalls stark unabhängig ausgelegt sein. Sie muss professionell mit dem notwendigen fachlichen Know how geführt werden und dauerhaft angelegt und ausgestattet sein. Ihr kämen vor allem dazu die folgenden Aufgaben zu:

  • Eruieren der Bereiche für eine Standardisierung im Naturschutz
  • Einbeziehen der relevanten Institutionen und Verbände in den Abstimmungsprozess
  • Finanzielle und organisatorische Sicherung der abgestimmten Vorhaben
  • Dokumentation und kontinuierliche Übersicht der naturschutzrelevanten Standards
  • Ausrichtung an den Erfordernissen der Regeln der Technik: die Kooperation der betroffenen Fachkreise schafft eine hohe Akzeptanz bei der späteren Anwendung von Regelwerken;
  • Ausrichtung an der bundesweiten Bedeutung und Umsetzungsrelevanz
  • Unterfütterung von gesetzlichen Bestimmungen und untergesetzlichen
  • Regelwerken des Bundes und der Länder für Standards bundesweiter Relevanz
  • Regelmäßige UÅNberprüfung von Notwendigkeiten zur Anpassung bestehender Regelwerke an neue Vorgaben.

Dazu kämen die folgenden Aufgaben für eine effektive Abstimmung:

  • Koordination der Beteiligten und der Träger
  • Bestimmung der Themenfelder für eine Standardisierung, Systematisierung
  • Übersicht und Dokumentation bestehender Standards
  • Priorisierung
  • Abstimmen der konkreten Projekte und Terminierung
  • Überleitung in einen konkreten Standardisierungsprozess bei einem Träger
  • Keine direkte Beeinflussung oder Teilhabe am konkreten Standardisierungsprozess
  • Controlling
  • Mitwirkung bei Gelbdruckverfahren
  • Bekanntgabe und Fachpressearbeit
  • Themenbezogene Workshops mit Experten
  • Aufbau einer Expertendatei nach Themenbereichen und Interessen 

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4. Organisation der Clearingstelle

Notwendig wird eine Clearingstelle, die die oben benannten Aufgaben zeitnah übernehmen kann. Ohne eine solche Stelle der Kooperation und des professionellen Management dieser Aufgaben ist eine Umsetzung dieser Ziele nicht denkbar und nicht händelbar. Diese Clearingstelle übernimmt dann keine Standardisierungsprozesse selbst, sondern stimmt die Organisation und Etablierung dieser Prozesse ab. Daher sind an die Clearingstelle selbst keine so strengen Maßstäbe der Unabhängigkeit zu stellen wie an die Agenturen zur Prozessorganisation.

Die Clearingstelle muss alle an der Aufgabe der Standardisierung im Naturschutzbereich interessierten Kreise einbinden, sowie alle relevanten Agenturen, die geeignet und  interessiert sind. Die Einbindung soll im Rahmen eines Projektrates geschehen. Um dies vernünftig abwickeln zu können, soll für Entscheidungen im Projektrat das Konsensprinzip herrschen. Kommt kein Einvernehmen zustande und ergibt sich keine deutliche Überwiegenheit zur Sachentscheidung, so soll das Vorhaben in der vorliegenden Form nicht weiter verfolgt werden oder es muss modifiziert werden, um Akzeptanz zu erreichen. In Zweifelsfällen sollte die Leitung der Clearingstelle eine Standardisierung dennoch auf den Weg bringen können, wenn eine beteiligte Agentur ein starkes Interesse hat.

Diese Form der Clearingstelle basiert auf dem Modell der Freiwilligkeit der Einbringung und Beteiligung. Pflichten entstehen daher so nicht. Anders kann bei einer solchen Aufgabenstellung nicht operiert werden. Insofern bleiben die Ergebnisse auch immer Vorschläge für die Agenturen für die Übernahme eines Standardisierungsprozesses. Die Clearingstelle muss bei einer Institution angesiedelt werden; sie sollte keine rechtliche Selbstständigkeit erlangen, um die Administrationskosten gering zu halten.

Zu Beginn der Arbeit ist neben den reinen Sekretariatsaufgaben insgesamt von einer Personalkapazität von etwa 0,5 bis 1,0 qualifizierten Stellen auszugehen. Es erscheint sinnvoll und leicht umsetzbar, die Clearingstelle beim Bundesverband Beruflicher Naturschutz BBN anzusiedeln. Der Bundesvorstand des BBN ist bereit, diese Aufgabe zusätzlich zu übernehmen. Der BBN hat umfangreiche Erfahrungen auf dem Sektor und hat einen speziellen Arbeitskreis zur Standardisierung unter Leitung von Frau Prof. Dr. Wolf eingerichtet.

Die Clearingstelle und der zu geordnete Projektrat würden weisungsfrei arbeiten können. Ein Vorstandsmitglied des BBN sollte in die Leitung der Clearingstelle eingebunden sein.  Die Geschäftsführerin des BBN wäre in der Lage zusätzliche Aufgaben für die Clearingstelle abzusichern. Für die Arbeit des Projektrates müsste eine dort abgestimmte Geschäftsordnung gelten. Aufgrund des Eigeninteresses der Beteiligten würden für den Rat selbst keine herausragenden Kosten entstehen. Die personale Zusammensetzung des Rates sollte im Kern etwa die folgenden Institutionen umfassen:

Seitens der Agenturen: 

DIN und KU, FLL, DWA, VDI

Seitens der Berufsfeldorganisationen:

BDLA, DRL, AHO/BAK, BGL, FGSV

Seitens der Behörden:

BMU, BfN, Landesfachbehörden Vertretung, LANA

Städtetag, Gemeindebund

Seitens der Verbände:

DNR, BUND, NABU, DBV, DFV

Sitzungen des Projektrates bedürfen einer guten Vorbereitung und entsprechender Entscheidungsvorschläge, die umsetzbar sind. Ein Sitzungsturnus von 2 Sitzungen per anno erschiene ausreichend. Notwendig ist eine gute Dokumentation der Ergebnisse und der sonstigen Aufgaben der Clearingstelle. Maßgeblich ist dazu auch eine gut strukturierte Website (einschließlich Gesamtschau und Systematik der Standards).

Die Naturschutz bezogenen Standards sollten mit einem eigenen Logo versehen werden und einer Ausweisung der Clearingstelle, um so die Bedeutung und Qualitätssicherung für diesen Standard zu unterstreichen und seine Akzeptanz zu fördern. Die Finanzierung der Clearingstelle ist dauerhaft zu garantieren.

Eine Quelle der Finanzierung sollte aus dem Eigeninteresse der interessierten Kreise und Beteiligten kommen. Denkbar ist auch eine Gewinnbeteiligung aus dem Verkauf der Standards.Wichtig wäre eine Anschubfinanzierung des Bundes zur Etablierung der Clearingstelle und ihrer Aufgaben zum Beispiel durch ein Entwicklungsvorhaben. Eine wichtige Kostenfrage lösen die Standardisierungsprozesse selbst aus. Viele der Vorhaben sind nicht direkt ökonomisch relevant und werden daher keine Einfinanzierung von Trägerkreisen erfahren. Daher wäre es sehr wichtig, gemeinwohlorientierte Vorhaben zur Standardisierung und die diesbezüglichen Aufgaben der Clearingstelle durch eine konkrete auf das Vorhaben und seine Funktion und Zielsetzung ausgerichtete Förderung abzusichern.

Die DBU könnte hier eine gewichtige Rolle spielen. Der entwickelte Standard wird dementsprechend eine hohe Bedeutung für die Qualitätssicherung im Umwelt- und Naturschutzbereich haben und foÅNrderungswürdig sein können einschließlich des Vorverfahrens der Abstimmung (Clearingstelle).

Es erscheint zielführend die Arbeit der Clearingstelle im Jahre 2010 mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes zu beginnen.

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5. Themen und Projekte zur Standardisierung

Nachfolgend handelt es sich um eine erste Übersicht über Vorhaben, die zeitnah relevant sein können. Diese Listung ist keinesfalls abschließend oder umfassend. Die Themen und Projekte müssen klar bedarfsorientiert, abgrenzbar, operationalisierbar und zeitlich rasch umsetzbar sein. Die Prozesse erfolgen alle nach den bewährten Prinzipien der Standardisierung in den Agenturen. Die FLL ist bereit, hier rasch einzusteigen, wenn Klarheit über die Bedingungen besteht. BBN und DWA arbeiten bereits zu konkreten Vorhaben zusammen.

Avisierte Themenauswahl:

  1. Standards und Normen in der Fortschreibung in Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Artenschutzrecht, N 2000, ER, Landschaftsbau, DWA/DVWK)
  2. Regeln für die Umweltbaubegleitung (UBB), Standards in der UBB.
  3. Methoden und Verfahrensvorschriften beim Gewässerausbau und in der Gewässerunterhaltung
  4. Verwendung gebietseigener Gehölze in der Feldflur und an Gewässern; Zertifizierung gebietseigener Gehölze
  5. Erfassungs- und Bewertungsmethoden und Verfahrensvorschriften in der Eingriffsregelung und der Bauleitplanung
  6. Eingriffsregelung und Umweltprüfung
  7. Vorschriften für die landschaftspflegerische Begleitplanung mit Integration der naturschutzrechtlichen Genehmigungstatbestände
  8. Methoden und Vorschriften für die artenschutzrechtliche Genehmigungspraxis
  9. Beschreibung, Kenngrößen und Verfahrensvorschriften gesetzlich geschützter Biotope
  10. Bewertungsverfahren zu FFH- und VS-Gebieten im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung
  11. Methodenvorschriften für das Monitoring
  12. Vorschriften für die artenbezogene Kartierung und Biotopkartierung
  13. Angepasste Maßnahmen in der Landschaftspflege
  14. Ausgewählte Begriffsbestimmungen.

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Kontakt

Prof. Klaus Werk
E-Mail: k.werk@bbn-online.de


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Klaus Werk, 2009: Überlegungen zur Funktion einer Clearingstelle zur Standardisierung im Naturschutzbereich, Vortrag in Karlsruhe, 17.02.09