Kontakt
Prof. Klaus Werk
Stellvertr. Vorsitzender des BBN
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Klaus.Werk(at)t-online(dot)de
Prof. Dr. Angelika Wolf
Sprecherin AK Standards im Naturschutz
Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Campus Höxter
Studiengang Landschaftsarchitektur und Umweltplanung
Fachgebiet Landschaftsplanung, Tourismus + Naherholung
An der Wilhelmshöhe 44
37671 Höxter
Angelika.Wolf(at)hs-owl(dot)de
Standardisierungsprozesse im Naturschutz
Die Autoren Klaus Werk und Angelika Wolf formulieren die nachfolgende BBN Grundposition mit 14 zentralen Aussagen:
(Stand März 2006)
- Bei zunehmendem globalen Wettbewerb, hohem Druck auf die öffentlichen Haushalte und einer allgemeinen Tendenz zu Einsparung und Rationalisierung, können die national, europaweit und in internationalen Vereinbarungen definierten Zielsetzungen des Naturschutzes nur erreicht werden, wenn sich Naturschutzbelange verlässlich, nachprüfbar, fachlich abgesichert und mit allgemein akzeptierter Gültigkeit präsentieren.
- Naturverträgliches Wirtschaften, naturverträgliche Infrastruktur- und Siedlungsentwicklung, eine die Belange von Biodiversität, Landschaftsschutz und Freiraumsicherung wahrende und die gute fachliche Praxis in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei unterstützende und fördernde Arbeitsweise im Naturschutz bedarf klarer, allgemein verbindlicher bzw. akzeptierter Regeln und Kriterien, damit die erforderliche, u.a. die von der Europäischen Union geforderte Integration von Umwelt- und Naturschutzbelangen in alle Politikbereiche gelingt. Standards und Normen im Naturschutz sind ein wichtiges Mittel, um die Forderung der Europäischen Union nach „better regulation“ zu erfüllen.
- Standards sind moderne Instrumente, mit denen Naturschutzziele besser, wirtschaftlicher und mit höherer Akzeptanz erreicht werden können.
- Gesetzliche Bestimmungen verlangen die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen in den verschiedensten Bereichen – häufig jedoch in wenig konkreter Form. Standards haben hier die Funktion allgemeine gesetzliche Anforderungen für die Umsetzung zu konkretisieren, verbindlich fachlich zu unterlegen und dadurch ihre Einhaltung in der Praxis zu erleichtern und abzusichern. Sie entlasten dadurch den Gesetzgeber und die Anwendernaturschutzfachlicher Bestimmungen.
- Sie haben weiterhin die Funktion, die zu erwartende Qualität von naturschutzrelevanten Verfahren verlässlich abzusichern, sowohl zwischen privaten Planungsträgern als auch in der Beziehung zu staatlichen Auftraggebern.
- Abgestimmte Standards führen zu einer deutlichen Entlastung im Einzelfall. Sie vereinfachen Abstimmungsprozesse und vermeiden unnötige Grundsatzdebatten. Sie sind Kosten sparend, führen zu Rechtssicherheit, zu Verwaltungsvereinfachung und zur Verfahrensbeschleunigung. Sie sind der gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Standards und Normen führen nicht dazu, dass die besonderen natürlichen, wirtschaftlichen sowie natur- und kulturräumlichen Besonderheiten des Einzelfalls unberücksichtigt bleiben. Sie können – ganz im Gegenteil – dazu beitragen, dass diese Bedingungen in nachvollziehbarer Weise berücksichtigt werden.
- Deutschland hat auf einem hohen fachlichen Niveau umfangreiche Erfahrungen im Naturschutz. Aufgrund einer fehlenden, allgemein verbindlichen Standardisierung der Methoden und Verfahren dieser fachlichen Basis werden Chancen vergeben, diese Erfahrungen aktiv in den europäischen Einigungsprozess einzubringen. Dies gilt für die am Verursacherprinzip orientierte Eingriffsregelung ebenso wie für auf das Vorsorgeprinzip ausgerichtete Landschaftsplanungen mit ihren erprobten, problemangepassten Methoden der Bestandsaufnahme, Bewertung und Entwicklung. Die Harmonisierung im eigenen Land und Übertragung deutscher Standards auf die europäische Ebene könnte adäquate Problemlösungen besser fördern, Kosten senken und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.
- In vielen Fällen ist es nicht das Problem, dass es in Deutschland gar keine Standards – im weiteren Sinne – gäbe. Träger von Fachplanungen, Bundesländer, Regionen, Kommunen, Planungsbüros haben jeweils eigene, zum Teil bereits bewährte Standards entwickelt. Das Ergebnis dieser Vielfalt ist, dass Naturschutz all zu oft als beliebig, fachlich oft nicht eindeutig fundiert oder willkürlich wahrgenommen wird und dadurch nicht zur Akzeptanz des Naturschutzes beiträgt. Anders als in vergleichbaren Bereichen (z.B. der Wasserwirtschaft) ist es bisher nicht gelungen Inhalte und Methoden zu harmonisieren und ein vergleichbares Niveau der fachlichen Praxis zu erreichen. Politik, Bund und Länder mit ihren Fachverwaltungen, Berufs- und Naturschutzverbände müssen gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um unterschiedliche Vorgehensweisen aufeinander abzustimmen und gemeinsame, vergleichbare Definitionen, Inhalte und Methoden, Verfahren und Kriterien zu schaffen.
- Die notwendige Harmonisierung im Naturschutz kann im staatlichen Rahmen oder mit Hilfe privater Institutionen erfolgen. Im Falle privatwirtschaftlich organisierter Standardisierungsinstitutionen wie des DIN, VDI, FLL und anderer vergleichbar arbeitender Organisationen wird durch hohe fachliche Qualität bewährter Verfahren bei der Erarbeitung von Standards und eine breite Beteiligung aller betroffenen Gruppen dafür Sorge getragen, dass die Ergebnisse von Standardisierungsprozessen hohe Akzeptanz erreichen. Hier liegen auch erste gute Erfahrungen mit dem Naturschutz immanenten oder verwandten Standards vor.
- Auch für den Naturschutz müssen bundesweit Strukturen geschaffen werden, auf deren Basis fachlich fundierte, praxisnahe und allgemein akzeptierte Standards entwickelt werden, die mit Hilfe effizienter, in anderen Normungsinstitutionen erprobter Beteiligungsformen den unterschiedlichen Anforderungen (Berufsfeld, Kommunen, staatliche Behörden, Investoren, Ingenieurbüros, Verbände, Ehrenamt, etc.) gerecht werden. Mit der Föderalismusreform und der Etablierung eines neuen Umweltgesetzbuches bestehen hier große Chancen, neue Impulse für bundesweit abgestimmte Standards auch im Naturschutz zu setzen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kompetenz zur Standardsetzung auf der Bundesebene verbleibt und nicht der Abweichungsregelung durch die Bundesländer unterliegt.
- Die Entwicklung von Standards muss kontinuierlich und koordiniert erfolgen. Hierbei sind die Erfahrungen und das Know-How bereits etablierter Institutionen zu nutzen. Gleichzeitig muss eine übergeordnete Koordination des Standardisierungsprozesses gewährleistet werden, um Doppelarbeit zu vermeiden, Synergien zu nutzen und Kompatibilität zu gewährleisten.
- Die anstehende Föderalismusreform und die geplante Erarbeitung eines Umweltgesetzbuchs sollte genutzt werden um eine leistungsfähige Institution – auch gesetzlich abgestützt – zu etablieren, die die Erarbeitung fachlich fundierter, praktikabler und allgemein akzeptierter Standards im Naturschutz koordinieren und vorantreiben. Vorbilder aus anderen Bereichen sind vorhanden. Es ist sinnvoll und zweckmäßig auf Bundesebene dazu eine Clearingstelle zu schaffen, die die grundlegenden Anliegen für die Standardisierungsprozesse wahrnimmt. Diese Stelle muss vor allem in die Lage versetzt werden, Standards auf höchstem fachlichem Niveau zu entwickeln wie dies vom DIN, VDI oder der FLL bekannt ist. Es geht in der Clearingstelle nicht um die Wahrnehmung des Standardisierungsvorgangs selbst, sondern um die Einleitung des Prozesses.
- Die Bereiche, in denen Vorgehensweisen harmonisiert und allgemeingültige Standards geschaffen werden müssen, sind vielfältig und breit gestreut. Dazu gehören insbesondere:
- fachliche Grundlagen und Umweltbeobachtung;
- Methoden und Verfahren (beispielsweise Erfassung und Bewertung);
- Monitoring und Evaluation;
- Landschaftsplanung, Biotopverbund;
- Eingriffsregelung und naturschutzfachliche Folgebewältigung bei
Vorhabensplanungen; insbesondere Standards zu Art und Umfang von
Kompensationsmaßnahmen, der Ausgestaltung der Instrumente zur
Eingriffsfolgenbewältigung;
- NATURA 2000;
- Schutzgebietsmanagement, Biotopschutz; Artenschutz
- Ressourcenschutz;
- Naturschutzfachliche Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und Anforderungen in der
Landschaftspflege;
- Naturschutz in der Bauleitplanung, Landesplanung, im Städtebau und bei
Infrastrukturprojekten;
- Strategische und projektorientierte Umweltprüfungen;
- Umwelthaftung;
- Bewertung und Honorierung ökologischer Leistungen
(Vertragsnaturschutz, Agrarumweltprogramme, Kompensation). - Die für die Standardisierungsprozesse eingesetzten Mittel werden sich mehrfach auszahlen; durch einen Naturschutz, der die nationalen, europaweiten und internationalen Anforderungen an den Schutz von Natur und biologischer Vielfalt reibungsloser, fachlich fundierter, auf breiterer Akzeptanzbasis und nicht zuletzt kostengünstiger und gleichzeitig wirksamer umsetzt.

